Hinweise zur Containerstellung
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Die Stellfläche für den bestellten Container sollte großzügig bemessen sein, da der LKW Platz zum rangieren benötigt (siehe Containerarten, Größen und Maße).
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Die Durchfahrtshöhe für LKW mit Container (4,00m) muss gewährleistet sein.
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Der Untergrund muss stabil genug sein, um einer Belastung durch LKW samt befüllten Container standzuhalten. Je nach Containergröße und LKW können das beim Absetzer bis zu ca. 19 t und beim Abroller bis zu ca. 26 t sein. Bürgersteige und öffentliche Gehwege sind dafür nicht geeignet! Für sämtliche Schäden, die in diesem Zusammenhang entstehen, haftet der Auftraggeber.
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Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für den Container einschl. Absicherung im öffentlichen Straßenbereich. Bei einer Containerstellung im öffentlichen Straßenbereich muss eine Containerstellgenehmigung bei der zuständigen Straßenbaubehörde bzw. Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden. Des Weiteren müssen ggf. Parkverbotsschilder aufgestellt werden.
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Bei von unserer Seite unverschuldeten Leerfahrten bzw. Standzeiten muss der Auftraggeber die entstandenen Kosten übernehmen. Des Weiteren müssen ggf. Parkverbotsschilder aufgestellt werden.
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Bei Diebstahl und Beschädigung des Containers haftet der Auftraggeber.

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